AGB für Videosprechstunde und medimentum 

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von medi­men­tum, Post­fach 420231, 12062 Ber­lin („medi­men­tum”), für die Nut­zung der Video­sprech­stun­de unter nephrologiewelt.com und deren Sub­do­mains („Ange­bot”).

1. Vorbemerkung 

Auf medi­men­tum haben Pati­en­ten die Mög­lich­keit an Video­sprech­stun­den mit dem behan­deln­den Heil­be­ruf­ler (Ärz­te, Heil­prak­ti­ker, Psy­cho­lo­gen, Heb­am­men, Phy­sio­the­ra­peu­ten, Logo­pä­den, Tier­ärz­te), Arzt­pra­xen, Kli­ni­ken und ent­spre­chen­de Ein­rich­tun­gen bzw. ent­spre­chen­de Berufs­trä­ger und durch sol­che Berufs­trä­ger unter­hal­te­ne Ein­rich­tun­gen) teil­zu­neh­men, – sofern die­ser Video­sprech­stun­den anbie­tet. Hier­für gel­ten die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für Videosprechstunden. 

Die­se AGB gel­ten aus­schließ­lich für die Nut­zung der Video­sprech­stun­de durch Pati­en­ten. Ande­re Ange­bo­te von medi­men­tum sind nicht Gegen­stand die­ser AGB.

2. Leistungsumfang

  1. medi­men­tum bie­tet einen Online‑, Audio- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Ser­vice an, mit dem Pati­en­ten mit Heil­be­ruf­lern in Kon­takt tre­ten kön­nen. Die Pati­en­ten kön­nen mit den Heil­be­ruf­lern eine Video­sprech­stun­de ver­ein­ba­ren und durch­füh­ren. Die Video­sprech­stun­de fin­det über eine ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dung unmit­tel­bar zwi­schen Heil­be­ruf­ler und Pati­ent statt. medi­men­tum stellt dabei aus­schließ­lich die Nut­zung des Ser­vice zur Verfügung. 
  2. Für die Inhal­te der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Heil­be­ruf­ler und Pati­ent ist medi­men­tum nicht ver­ant­wort­lich. medi­men­tum bie­tet über die auf den Inter­net­sei­ten www.medimentum.de und hin­aus­ge­hen­de Leis­tungs­be­schrei­bung kei­ne medi­zi­ni­schen oder the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen an. Weder die Nut­zung von medi­men­tum noch die Ver­ein­ba­rung von Video­sprech­stun­den mit Heil­be­ruf­lern erset­zen einen tra­di­tio­nel­len Arzt­be­such. Suchen Sie einen Arzt oder Psy­cho­the­ra­peu­ten vor Ort oder in drin­gen­den Fäl­len eine Not­fall­am­bu­lanz auf. Für die medi­zi­ni­sche und the­ra­peu­ti­sche Ver­sor­gung über das Inter­net gel­ten beson­de­re berufs­recht­li­che Bestim­mun­gen und Ein­schrän­kun­gen. Das Leis­tungs­an­ge­bot ist daher auf die aktu­el­len recht­li­chen Mög­lich­kei­ten begrenzt. Beson­de­re Hin­wei­se bei der Leis­tungs­be­schrei­bung und Leis­tungs­er­brin­gung sind verbindlich. 
  3. Die Nut­zung von medi­men­tum ist für die Pati­en­ten kos­ten­frei. Für die von Heil­be­ruf­lern erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen kön­nen von die­sen ggfs. geson­der­te Hono­ra­re erho­ben wer­den. Die­se wer­den dem Pati­en­ten deut­lich kennt­lich gemacht. 
  4. Sobald der Pati­ent mit einem Heil­be­ruf­ler Kon­takt auf­nimmt, kommt ein geson­der­ter Ver­trag mit dem Heil­be­ruf­ler zustan­de. Hier­bei kön­nen dem Pati­en­ten Kos­ten ent­ste­hen. Hier­über wird der Pati­ent durch den Heil­be­ruf­ler geson­dert informiert.

3. Nutzung

  1. Die Nut­zung der medi­men­tum Video­sprech­stun­de setzt vor­aus, dass der Pati­ent sämt­li­che in der Ter­min­bu­chungs-Mas­ke abge­frag­ten Daten wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig an medi­men­tum über­mit­telt. Für die Nut­zung muss der Pati­ent min­des­tens 18 Jah­re alt und unbe­schränkt geschäfts­fä­hig sein. 
  2. Durch das Akzep­tie­ren der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen im Zuge der Ter­min­bu­chung via Opt-In kommt eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung nach Maß­ga­be die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zustande. 
  3. Eine Ter­min­bu­chung des Pati­en­ten ist nicht erfor­der­lich, wenn die Anmel­dung des Pati­en­ten über eine von medi­men­tum gene­rier­te und vom Heil­be­ruf­ler über­mit­tel­te TAN erfolgt. In einem sol­chen Fall wird der Pati­ent bei Ein­ga­be der TAN auf­ge­for­dert die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zuzu­stim­men und die Daten­schutz­er­klä­rung von medi­men­tum zur Kennt­nis zu neh­men. Eine dar­über­hin­aus­ge­hen­de Ein­ga­be von Daten durch den Pati­en­ten ist nicht erfor­der­lich. Sonach begibt sich der Pati­ent in das vir­tu­el­le War­te­zim­mer und die Video­sprech­stun­de beginnt, sobald der Heil­be­ruf­ler den Ter­min startet. 
  4. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf die Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen von medi­men­tum. medi­men­tum ist berech­tigt, die Regis­trie­rung ohne Anga­be von Grün­den zu verweigern. 

4. Nutzungerechte

  1. Dem Pati­en­ten ste­hen aus­schließ­lich die nach die­sen all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ein­ge­räum­ten Rech­te an dem Inter­net­an­ge­bot zu. 
  2. Die über den Ser­vice von medi­men­tum ver­öf­fent­lich­ten Inhal­te, Infor­ma­tio­nen, Bil­der, Vide­os, Daten­ban­ken sind grund­sätz­lich urhe­ber­recht­lich geschützt und in der Regel Eigen­tum oder lizen­siert von medimentum. 
  3. Die Inhal­te des Ser­vices dür­fen nur für per­sön­li­che und nicht für kom­mer­zi­el­le Zwe­cke genutzt oder ver­viel­fäl­tigt wer­den. Eine Wei­ter­ga­be der Inhal­te ist ohne aus­drück­li­che, schrift­li­che Zustim­mung von medi­men­tum untersagt. 

5. Patientendaten / Datenschutz

  1. Video­sprech­stun­den wer­den durch medi­men­tum weder auf­ge­nom­men noch gespeichert. 
  2. Im Übri­gen wird auf die auf der Web­sei­te, unter der Ein­gangs benann­ten Domain, abruf­ba­re Daten­schutz­er­klä­rung verwiesen. 
  3. Alle Heil­be­ruf­ler bei medi­men­tum unter­ste­hen der beruf­li­chen Schwei­ge­pflicht gegen­über Drit­ten. In Aus­nah­me­fäl­len, in denen nach Beur­tei­lung der Heil­be­ruf­ler eine Gefähr­dung für den Pati­en­ten oder Dritt­per­so­nen ange­nom­men wer­den muss (Sui­zid- oder Tötungs­ab­sich­ten, Miss­brauch von Kin­dern etc.) besteht eine gesetz­li­che Auskunftspflicht.

6. Verfügbarkeit

Das Leis­tungs­an­ge­bot steht in der Regel 24 Stun­den am Tag zur Ver­fü­gung. Hier­von aus­ge­nom­men sind die Zei­ten, in denen Daten­si­che­rungs­ar­bei­ten vor­ge­nom­men und Sys­tem­war­tungs- oder Pro­gramm­pfle­ge­ar­bei­ten am Sys­tem oder der Daten­bank durch­ge­führt wer­den. 2. medi­men­tum ist stän­dig bemüht, einen ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb des Ange­bots sicher­zu­stel­len, steht jedoch nicht für die unun­ter­bro­che­ne Nutz­bar­keit bzw. Erreich­bar­keit des Ange­bots ein und haf­tet ins­be­son­de­re nicht für tech­nisch beding­te Ver­zö­ge­run­gen, Unter­bre­chun­gen oder Ausfälle. 

7. Haftung

  1. Die Haf­tung von medi­men­tum wird, gleich aus wel­chem Rechts­grund, für durch sie, ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder ihre jewei­li­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­ur­sach­te Schä­den – vor­be­halt­lich Absatz 2 – wie folgt beschränkt:
    ▪ Im Fal­le der leicht fahr­läs­si­gen Ver­let­zung einer wesent­li­chen Pflicht aus dem Schuld­ver­hält­nis („Kar­di­nal­pflicht“) haf­tet medi­men­tum der Höhe nach begrenzt auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. „Kar­di­nal­pflich­ten“ sind sol­che Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung eine Ver­trags­par­tei regel­mä­ßig ver­trau­en darf;
    ▪ medi­men­tum haf­tet nicht für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung nicht wesent­li­cher Pflich­ten aus dem Schuldverhältnis. 
  2. Die vor­ge­nann­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­chem Han­deln sowie in Fäl­len zwin­gen­der gesetz­li­cher Haf­tung, ins­be­son­de­re bei Über­nah­me einer Garan­tie oder bei schuld­haf­ten Ver­let­zun­gen des Lebens, des Kör­pers und der Gesundheit. 

8. Pflichten des Nutzers

Der Pati­ent ist ver­pflich­tet Anga­ben, die für die Bereit­stel­lung der Leis­tun­gen benö­tigt wer­den kor­rekt, umfas­send und wahr­heits­ge­mäß anzugeben. 

9. Sperrung des Zugangs / Kündigung

  1. medi­men­tum behält sich vor, bei Ver­dacht einer miss­bräuch­li­chen Nut­zung oder wesent­li­chen Ver­trags­ver­let­zung die­sen Vor­gän­gen nach­zu­ge­hen, ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen zu tref­fen und bei einem begrün­de­ten Ver­dacht den Zugang des Pati­en­ten zu sper­ren. Soll­te der Ver­dacht aus­ge­räumt wer­den kön­nen, wird die Sper­rung wie­der auf­ge­ho­ben, andern­falls steht medi­men­tum ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht zu. 
  2. Jeder Par­tei steht das Recht zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund zu. Die Kün­di­gung bedarf der Text­form (z.B. per E‑Mail). Mit Wirk­sam­wer­den der Kün­di­gung wird der Zugang des Pati­en­ten zu den Ser­vices von medi­men­tum gesperrt.

10. Änderungen/Ergänzung der Nutzungsbedingungen

medi­men­tum behält sich das Recht vor, die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen bei Vor­lie­gen einer Lücke in die­ser Ver­ein­ba­rung oder bei Ein­tritt einer Stö­rung des ursprüng­li­chen Ver­hält­nis­ses von Leis­tung und Gegen­leis­tung jeder­zeit teil­wei­se oder ganz zu ändern, soweit Sie dadurch nicht unan­ge­mes­sen benach­tei­ligt wer­den. Dies ist ins­be­son­de­re der Fall, wenn die Ände­run­gen ohne wirt­schaft­li­che Nach­tei­le für Sie sind, wie z.B. bei einer Anpas­sung der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen an ver­än­der­te Anmel­de­pro­ze­du­ren sowie an geän­der­te Funk­tio­na­li­tä­ten oder Diens­te. Über die Ände­run­gen wer­den Sie recht­zei­tig per E‑Mail oder beim Ein­log­gen infor­miert, bevor die neu­en All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in Kraft tre­ten; dabei hal­ten wir eine ange­mes­se­ne Frist ein. Wenn die Ände­run­gen für Sie nicht akzep­ta­bel sind, kön­nen Sie Ihre Regis­trie­rung jeder­zeit been­den. Die Ände­run­gen gel­ten als geneh­migt, wenn Sie Domains und Sub­do­mains von medi­men­tum, nach dem Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­run­gen, wei­ter nut­zen. Auf die­se Rechts­fol­gen wer­den Sie geson­dert hingewiesen. 

11. Schlussbestimmungen

  1. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist Ber­lin, sofern das Mit­glied Kauf­mann ist oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand im Inland hat; dies gilt auch für den Fall, dass das Mit­glied nach Ver­trags­schluss sei­nen Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt aus Deutsch­land her­aus ver­legt oder sein Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist. 
  2. Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts und des deut­schen Inter­na­tio­na­len Privatrechts. 
  3. Soll­ten Bestim­mun­gen die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen davon unberührt.